Frage:
Fallen Ersatz, Reparaturen oder Änderungen von in Gebrauch befindlichen Druckgeräten unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie?
Antwort:
- Vollständiger Austausch: Der vollständige Ersatz eines Druckgerätes durch ein neues fällt unter den Anwendungsbereich der DGRL.
- Reparaturen fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DGRL, sondern unter den Anwendungsbereich nationaler Vorschriften (soweit vorhanden).
- Druckgeräte, an denen erhebliche Änderungen vorgenommen worden sind, die deren ursprüngliche Eigenschaft, Zweck bzw. Art nach ihrer Inbetriebnahme verändern, sind als neues Produkt anzusehen, das in den Geltungsbereich der Richtlinie fällt.
Dies ist von Fall zu Fall zu bewerten.
Anmerkung 1:
Eine Betriebsanleitung im Sinne der DGRL (siehe Leitlinie H-03) umfasst Unterlagen, die den sicheren Betrieb einschließlich der Wartung betreffen, aber nicht unbedingt detaillierte Informationen über Reparaturen oder Änderungen der Geräte (z.B. Werkstoffbescheinigungen oder die Qualifizierung des Schweißverfahrens). Diese Angaben können in einer speziellen vertraglichen Vereinbarung zwischen Hersteller und vorgesehen werden.
Anmerkung 2:
Die Richtlinie bezieht sich nur auf das Inverkehrbringen Inbetriebnahme. Siehe ‚„Blue Guide“, Kapitel 2.
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe (WGP): 08.01.2016