Frage:
Wie werden Druckmesser klassifiziert?
Antwort:
Ein Druckmesser lässt sich möglicherweise als Schutzvorrichtung im Sinne von Anhang I, Punkt 2. (10b) betrachten.
Die Richtlinie berücksichtigt diese Ausrüstungsteile, sie stellen jedoch keine Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne des Artikel 2, Ziff. 4 dar.
Sie sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 2 Ziff. 5, die unter die CE-Kennzeichnung für Hochdruckteile fallen können (vgl. Leitlinie A-05 zu Artikel 4 über Hochdruckgeräte mit geringem Volumen).
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe WGP: 08.01.2016