Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Es ist davon auszugehen, dass

  • die Bedingung PSxV < 6000 bar•L anwendbar ist auf Geräte, für die das Klassifizierungskriterium in Anhang II das Volumen (Behälter, Dampfkessel und wenn zutreffend Ausrüstungsteile u.s.w) ist;
  • die Bedingung PSxDN < 3000 bar anwendbar ist auf Geräte, für die das Klassifizierungskriterium in Anhang II die Nennweite (Rohrleitungen und gegebenenfalls Ausrüstungsteile) ist.

Anmerkung
Modul B: EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) ist nicht anwendbar auf Geräte, die durch experimentelle Auslegung geprüft werden.