Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräte

Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die Leitlinien zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU konkretisieren die Allgemeinen sowie die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Richtlinie, damit diese konsistent von allen Betroffenen angewendet werden können und sind in der Praxis eine wertvolle Wissensquelle. Sie geben, soweit in den einzelnen Texten nichts anderes angegeben ist, die übereinstimmende Meinung der Mitgliedstaaten wieder. RechtsstatusDie Leitlinien sind keine rechtsverbindliche Auslegung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Rechtsverbindlich bleibt weiterhin allein der Text der Richtlinie 2014/68/EU. Klassifizierung der LeitlinienDie Kennzeichnung der Leitlinien erfolgt nach dem Muster Buchstabe/Ziffer Y-XX). Der vorangestellte

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Druckgeräterichtlinie (Text)

Inhaltsverzeichnis Offizieller Titel: RICHTLINIE 2014/68/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt(Neufassung)  Veröffentlicht im EU-Amstblatt: L 189 vom 27.6.2014 PRÄAMBEL DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION– gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,– auf Vorschlag der Europäischen Kommission,– nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,– gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die

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Druckgeräterichtlinie — Wesentliche Sicherheitsanforderungen

  ANHANG I WESENTLICHE SICHERHEITSANFORDERUNGEN 1. Allgemeines 1.1. Druckgeräte sind so auszulegen, herzustellen, zu überprüfen und gegebenenfalls auszurüsten und zu installieren, dass ihre Sicherheit gewährleistet ist, wenn sie im Einklang mit der Betriebsanleitung des Herstellers oder unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen in Betrieb genommen werden. [ Leitlinie E-03 | Leitlinie H-07 | Leitlinie H-15 ] 1.2. Bei der Wahl der angemessensten Lösungen hat der Hersteller folgende Grundsätze, und zwar in der angegebenen Reihenfolge, zu beachten:[ Leitlinie D-07 | Leitlinie H-15 | Leitlinie H-20 ] 1.3 Wenn die Möglichkeit einer unsachgemäßen Verwendung

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Konformitätsbewertungsverfahren (Modulauswahl) für Druckgeräte

Für die Konformitätsbewertung muß der Hersteller die Module bzw. Modulkombinationen in Abhängigkeit von der (Gefahren) Kategorie festlegen (Bild 1).Innerhalb der Kategorie kann man das Konformitätsbewertungsverfahren frei wählen.Die Module der höheren Kategorie (größeres Gefahrenpotential) schließen die Module der niedrigeren Kategorie ein.Bis auf Modul A sind die notifzierten Stellen in allen Modulen mehr oder weniger eingebunden. Bei Baugruppen Bevor ein Druckgerät auf dem europäischen Markt in den Verkehr gelangt, muß der Hersteller es einem vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen, um die CE-Kennzeichnung anbringen zu können. Die Konformitätsbewertung wird

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Druckgeräte

Fluidgruppen nach Druckgeräterichtlinie

Die Fluidgruppen der eingesetzten Fluide sind bei Kategorieeinstufung entscheidend, da das Gefährdungspotential wesentlich von den Gefährlichkeitsmerkmalen dieser Fluiden abhängt. Einfachheitshalber hat man entsprechend Artikel 13 der Druckgeräterichtlinie die Fluide in 2 Gruppen eingeteilt: Fluidgruppe 1: gefährliche FluideFluidgruppe 2: nicht in Gruppe 1 fallende Fluide Gefährliche Fluide (Fluidgruppe 1): Gefährliche Fluide (Fluidegruppe 1) im Sinne der Druckgeräterichtlinie sind Stoffe und Gemische entsprechend der Definition in Artikel 2 Nummern 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) welche entsprechend den folgenden Klassen

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Konformitätsbewertungsverfahren Modul A für Druckgeräte

Modul A – Der Hersteller stellt selbst durch interne Qualitätskontrolle sicher und gewährleistet die Übereinstimmung der Druckgeräte mit der Druckgeräterichtlinie, insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I.Eine notifizierte Stelle ist nicht involviert. Anmerkung 1: Die Verpflichtungen, die sich aufgrund der Bestimmungen für Druckgeräte ergeben, gelten auch für Baugruppen. Tabelle: Modul A Geltungsbereich Modul Modulzulässig fürDruckgerätekategorie Modul AInterne Fertigungskontrolle I Modul A (Interne Fertigungskontrolle) 1. Bei der internen Fertigungskontrolle handelt es sich um das Konformitätsbewertungsverfahren, mit dem der Hersteller die in den Nummern

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Konformitätsbewertungsverfahren Modul A2 für Druckgeräte

Modul A2 – Der Hersteller stellt selbst durch interne Qualitätskontrolle sicher und gewährleistet die Übereinstimmung der Druckgeräte mit der Druckgeräterichtlinie, insbesondere die grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I.Die notifizierte Stelle überwacht die Abnahme und Prüfungen von Druckgeräten in unregelmäßigen Abständen. Anmerkung 1: Die Verpflichtungen, die sich aufgrund der Bestimmungen für Druckgeräte ergeben, gelten auch für Baugruppen. Anmerkung 2: Die Module die für höhere Kategorien vorgesehen sind (größeres Gefahrenpotential) schließen die Module die für niedrigere Kategorien vorgesehen sind, ein. Anmerkung 3:Das Modul

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Stoffdatenbanken zur Fluidgruppeneinstufung

Stoffdatenbanken sind hilfreich bei der Fluidgruppeneinstufung nach der Druckgeräterichtlinie und geben Auskunft über die Gefährlichkeitsmerkale eines Stoffes. Einige Stoffdatenbanken sind nur nach Anmeldung und ggf. durch eine kostenpflichtige Registrierung zugänglich.

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Druckgeräte Richtlinie
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Harmonisierte Normen zur Druckgeräterichtlinie

Harmonisierte Normen zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU konkretisieren die wesentlichen Anforderungen. Als harmonisierte Norm zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU werden die europäischen Normen/Spezifikationen angesehen, die die EU-Kommission durch eine Entscheidungen trifft und in einem EU-weit rechtlich verbindlichen Durchführungsbeschluss im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Konkretisierung der wesentlichen Anforderungen der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Viele harmonisierte Normen decken nur ein Aspekt bzw. mehrere Aspekte der wesentlichen Anforderungen des Anhangs I der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ab, ganz oder auch nur unvollständig. Harmonisierte Normen haben deshalb formal einen informativen Anhang Z (bzw. ZZ bei CENELEC), in dem meist

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Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt die Bereitstellung von Druckgeräten auf den europäischen Markt sowie die CE-Kennzeichnung. Weiterführende Informationen Leitlinien zur DruckgeräterichtlinieFachportal zur Druckgeräterichtlinie (Umfassende Informationen, praktische Hilfen) Harmonisierte NormenÜbersicht aller harmonisierten Normen zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Benannte StellenÜbersicht aller notifizierten Stellen zur Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

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