Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Behälter, auf die in Arti-
kel 4 verwiesen wird
(Volumen ≤ 0,1 L)
Tabelle in
Anhang II
Kategorie
(Volumen ≤ 0,1 L)
Abs.1.(a) (i) erster An-
strich
1Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 200 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, anderenfalls siehe Begrün-
dung Nummer 3
Abs.1.(a) (i) zweiter An-
strich
2Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, anderenfalls siehe Begründung Nummer 3
Abs.1. (a)(ii) erster An-
strich
3Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 500 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, andernfalls
Abs. 1. (a)(ii) zweiter
Anstrich
4Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 bar beträgt, findet Artikel 4 Abs. 3 Anwendung, andernfalls siehe Begründung Nummer 3

Begründung

  1. Die Konformitätsbewertungskategorie für Behälter, die ein Volumen ≤ 0,1 L haben, können nicht mithilfe der Diagramme 1, 2, 3 und 4 ermittelt werden, weil die Diagramme nicht für Volumen unter 0,1 L ausgelegt sind.
    Artikel 4 Abs. 1 kann jedoch zusammen mit Artikel 4 Abs. 3 verwendet werden, um festzulegen, welche Behälter den wesentlichen Sicherheitsanforderungen genügen müssen und welche nach der Maßgabe von guter Ingenieurspraxis (Sound Engineering Practice) eines Mitgliedstaats konstruiert und hergestellt werden müssen.
  2. Wenn ein Behälter ein Volumen ≤ 0,1 L hat und der maximal zulässige Druck oberhalb der Grenzwerte in Artikel 4 Abs. 1 liegt, müssen die Behälter die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen.
  3. Wenn in den Diagrammen des Anhangs II für die Konformitätsbewertung der Behälter in Punkt 2 spezifische Angaben fehlen, kann der Hersteller jedes Modul oder jede einzelne Kombination von Modulen aus Absatz 1 des Anhangs II wählen.