Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Gemäß der Definition (s. Artikel 2 Ziff. 5) sind „druckhaltende Ausrüstungsteile“ Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen – d. h., das Gerät verfügt nicht nur über die Funktion „druckhaltend“, sondern auch über eine zusätzliche Funktion.

Das druckhaltende Ausrüstungsteil kann z. B. durch Verschrauben, Hart- oder Weichlöten oder Schweißen mit anderen Druckgeräten verbunden sein.

Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil verfügt über eine spezifische Betriebsfunktion (ODER-Funktionen), die z. B. folgende sein können: Messen, Änderung der Strömungseigenschaften eines Fluides, Probeentnahme, Filtern oder Entgasen. Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil hat nicht unbedingt bewegliche Teile.

Typische Beispiele für druckhaltende Ausrüstungsteile sind:

  • Ventile,
  • Druckregler,
  • Messkammern,
  • Manometer,
  • Wasserstandsanzeiger,
  • Filter,
  • Dehnungsausgleicher,
  • Kompensatoren,
  • Sammler und
  • Verteiler.

Die folgenden Geräte sind keine druckhaltenden Ausrüstungsteile:

  • Sicherheitsventil (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion)
  • Verschlussdeckel, Stutzen, Dichtungen, Flansche und Schrauben (Bauteile eines Druckgeräts)
  • Schaugläser mit ihrer Halterung (Bauteile eines Druckgeräts)
  • Formstücke oder ähnliche Rohrverbindungsteile (Rohrbauteile).