- Artikel 1 Abs. 2 j) schließt unter Druck stehende Geräte mit Gehäusen oder Maschinen vom Anwendungsbereich der DGRL aus,
- a. wenn diese Geräte vorrangig für andere Beanspruchungen als Druck ausgelegt sind, d. h. bei denen der Druck keinen wesentlichen Faktor für die Konstruktion darstellt und
- b. wenn sie vorrangig dafür ausgelegt sind, sich zu bewegen, zu drehen oder andere Funktionen als die Druckaufnahme zu erfüllen.
- Zu diesen Geräten können folgende zählen:
- Motoren einschließlich Turbinen und Verbrennungsmotoren;
- Dampfmaschinen, Gas- oder Dampfturbinen, Turbogeneratoren, Verdichter, Pumpen, Stelleinrichtungen und Vulkanisierformen für Reifen.
- Bei solchen Geräten kann der Druck als nicht wesentlicher Faktor angesehen werden, wenn andere Faktoren allein oder zusammengenommen bedeutender sind als der Druck. Andere Faktoren sind z. B.
- dynamische Belastungen durch Vibrationen oder eine sehr hohe Zyklenzahl;
- thermische Belastungen zusammen mit einer komplizierten Konstruktionsform;
- Konstruktionsformsteifigkeit wegen äußerer mechanischer Belastungen oder Anforderungen aufgrund eines hohen Gewichts.
- Anforderungen hinsichtlich geringer Dehnung, geringer Durchmesseränderung oder geringer sonstiger Verformung bedingt durch funktionale Formsteifigkeitserfordernissen.
Dies ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der bewährten sicheren Industriepraxis (established safe industriell practice) zu entscheiden.
- Eine Überdimensionierung als solche hat hinsichtlich Artikel 1 Abs. 2 j) nicht den Ausschluss von der DGRL zur Folge.
Anmerkung
- Die Anforderungen der DGRL nennen keinen Faktor. Die Nennung eines Faktors in einer Leitlinie würde deshalb über die DGRL hinausgehen und sollte vermieden werden.
- Wenn man einen Faktor verwenden würde, um zu entscheiden, ob die Anforderungen der DGRL anwendbar sind oder nicht, könnte dies zu dem Fall führen, dass ein Druckgerät bei Überdimensionierung die Anforderungen der DGRL nicht erfüllen müsste. Dies ist inakzeptabel.
- Wenn die Entscheidung über die Ausnahme an einen Überdimensionierungsfaktor gebunden wäre, so würde dies eine detaillierte Spannungsanalyse notwendig machen, insbesondere wenn dieser Faktor mit der primären Membranspannung in Verbindung gebracht wurde. Dies geht weit über die derzeit bewährte Industriepraxis hinaus.
- Des Weiteren besteht die Gefahr, dass die wichtigeren in den Punkten 1 bis 3 der obenstehenden Antwort erläuterten wesentlichen Einflussfaktoren für die Konstruktion übersehen werden könnten, wenn die Entscheidung, ob der Druck ein für die Konstruktion wesentlicher Faktor ist, sich allein auf den Faktor Überdimensionierung stützt.