Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Nein.

Begründung
Die Einstufung nach der DGRL basiert auf dem maximal zulässigen Druck (PS) unter normalen oder vorhersehbaren Betriebsbedingungen.

Charakterisiert der Hersteller eine Explosion als einen vom (vorhergesehen) Betrieb abweichenden Zwischenfall, bestimmt der Explosionsdruck nicht die Einstufung nach DGRL.

Wird eine Explosion jedoch als Teil des beabsichtigten Betriebs des Geräts betrachtet, unterliegt das Gerät der DGRL, wenn der sich daraus ergebende Druck PS größer als 0,5 bar ist.

Siehe dazu auch Leitlinie H-07.

Beispiele für solche Geräte könnten Getreidesilos sein.