Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Behälter für Heißwasser fallen unter Artikel 4 Abs. 1 a)(i) zweiter Anstrich und Anhang II, Diagramm 2 findet Anwendung.

Rohrleitungen für Heißwasser fallen unter Artikel 4 Abs. 1 c)(i) zweiter Anstrich und Anhang II Diagramm 7 findet Anwendung.

Diese Antworten gelten für unbeheizte Behälter oder Rohrleitungen mit Temperaturen > 110º C.

Befeuerte oder anderweitig beheizte überhitzungsgefährdete Behälter oder Rohrleitungen zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer zulässigen maximalen Temperatur > 110 º C fallen unter Artikel 4 Abs. 1 b) und Anhang II Diagramm 5 findet Anwendung.

Siehe auch Leitlinien B-13 und B-22.