Wenn das Gerät so ausgelegt ist, dass es mit einer Temperatur von nicht mehr als 110 °C zu betreiben ist, muss der höchstzulässige TS-Wert – wie in Artikel 2 Ziff. 9 definiert – vom Hersteller angegeben werden. In diesem Fall ist der Temperaturbegrenzer so einzustellen, dass er die Wassertemperatur 110 °C nicht überschreitet.
In dem angeführten Beispiel beträgt die höchstzulässige Temperatur 120 °C.
Siehe auch Leitlinie B-12.