Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Ja, gemäß Artikel 19 Abs. 1, allerdings entfällt die Kennnummer der benannten Stelle, wenn der Hersteller sich für die Anwendung von Modul B Baumusterprüfung-Entwurfsmuster entschieden hat.

Begründung
Das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren wird in Anhang II Diagramm 4 definiert, welches alternativ Modul B Baumusterprüfung, Entwurfsmuster oder Modul H vorsieht (siehe Anmerkungen unter dem Diagramm).

Bei Modul B Baumusterprüfung Entwurfsmuster ist keine benannte Stelle in der Phase der Produktionsüberwachung beteiligt und gemäß Artikel 19 Abs. 4 folgt dem CE-Zeichen keine Kennnummer.

Anmerkung
Baugruppen, wie sie in der Abweichung in Artikel 4 Abs. 2 Unterabsatz 2 (Baugruppen für die Erzeugung von Warmwasser mit einer Temperatur nicht höher als 110 °C) definiert sind, die mit dem CE – Zeichen zu versehen sind, müssen mindestens den Kessel mit seinen Schutzeinrichtungen umfassen.