Für die Bestimmung der Kategorie dieses Geräts sind folgende Bedingungen heranzuziehen:
- das Volumen bzw. die Nennweite DN des Geräts;
- zumindest die Bedingungen PS, TS oder die Fluidgruppe, für die die Baugruppe ausgelegt ist und die niedriger sein können als die eigentlichen Auslegungsbedingungen des Geräts.
Auf die Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion findet Anhang II Punkt 2 der Vorbemerkung Anwendung
Begründung
Artikel 14 Abs. 6 a) besagt, dass die Gesamtbewertung der Konformität die Bewertung jedes einzelnen der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 umfasst, aus denen diese Baugruppe zusammengesetzt ist und die zuvor keinem getrennten Konformitätsbewertungsverfahren und keiner getrennten CE-Kennzeichnung unterzogen wurden. Das Bewertungsverfahren richtet sich nach der Kategorie des Druckgeräts, die auf den Bedingungen der Baugruppe basieren kann.