Nein, gemäß der ersten Vorbemerkung zu Anhang I gelten die Anforderungen des Anhangs I auch für Baugruppen, von denen die entsprechenden Gefahren ausgehen.
Beispiele für andere wesentliche Sicherheitsanforderungen (ESRs) die für Baugruppen relevant sein können:
- 3.1.2 Dauerhafte Werkstoffverbindungen
- 3.2.2 Druckprüfung (vgl. Leitlinie C-06)
- 3.4 Betriebsanleitung
- 6 a) und d) Wärmeausdehnung und Schwingungen in Rohren, …