Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

In Modul G wird nicht ausdrücklich eine formelle Entwurfsprüfung durch eine notifizierte Stelle vorgeschrieben, vom Hersteller wird jedoch verlangt, dass er der notifizierten Stelle die technischen Unterlagen vorlegt, die ein Verständnis des Entwurfs, der Fertigung sowie des Betriebs des Druckgeräts ermöglichen.

Von der notifizierten Stelle wird auch verlangt, dass sie den Entwurf und die Konstruktion des Druckgeräts prüft, um seine Konformität mit den Anforderungen der anwendbaren Richtlinie sicherzustellen. Es wird erwartet, dass die notifizierte Stelle dem Hersteller das Ergebnis der Prüfung des Entwurfs mitteilt, was dann de facto eine Entwurfsprüfung darstellt.

Begründung
Wie oben ausgeführt, enthält Modul G keine ausdrückliche Vorschrift über eine Entwurfsprüfung durch die notifizierte Stelle. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass bei den Druckgeräten, für die Modul G angewandt werden könnte, die Entwurfsprüfung übliche Praxis ist. Modul G sieht vor, dass eine notifizierte Stelle den Entwurf des Druckgeräts prüfen muss und es wird davon ausgegangen, dass es angemessen ist, von der notifizierten Stelle zu erwarten, dass sie den Hersteller vom Ergebnis der Prüfung in Kenntnis setzt.