Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Nein.

Wie von Modul B (EU-Baumusterprüfung, Bau oder Entwurfsmuster), Anhang III, Nr. 6 und 7 der entsprechenden Module) gefordert, muss im Anhang zur Entwurfsprüfbescheinigung eine Liste der relevanten Teile der technischen Dokumentation sowie sonstigen einschlägigen Angaben enthalten sein, die es erlauben, dass die Anforderungen der Produktionsmodule Anwendung finden.

Die auf dem Druckgerät anzubringende Nummer ist die Kennnummer der in der Phase der Produktionsüberwachung beteiligten Stelle (Artikel 19 Abs. 4).