Nein.
Bauteile sind keine Druckgeräte und unterliegen daher keinem eigenen Konformitätsbewertungsverfahren.
Im Hinblick auf die Anforderungen an Bauteile, die in Druckgeräten Verwendung finden sollen, sei auf Leitlinien A-22 und G-19 verwiesen.
Anmerkung 1
Die Endabnahme einschließlich der Druckprüfung, findet Anwendung auf das gesamte Druckgerät und nicht auf das Bauteil an sich.
Anmerkung 2
Wenn das Bauteil nicht nach einer harmonisierten Norm entworfen wurde, können Informationen über den Entwurf auch vom Gerätehersteller angefordert werden.
Anmerkung 3
Die DGRL bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dass eine notifizierte Stelle eine Konformitätsbescheinigung für Bauteile ausstellen könnte.