Zusätzlich zu den im Konformitätsbewertungsmodul geforderten Dokumenten sollten gegebenenfalls folgenden Dokumente zur Verfügung gestellt werden (falls zutreffend):
- Qualifikationsnachweise des Personals für die zerstörungsfreien Prüfverfahren entsprechend der Gerätekategorie;
- Qualifikationsnachweise des Personals für dauerhafte Werkstoffverbindungen entsprechend der Gerätekategorie;
- Daten zur Wärmebehandlung (z. B. Temperaturdiagramme);
- Prüfunterlagen für Grundwerkstoffe und Zusatzwerkstoffe;
- Verfahren zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Werkstoffes;
- Prüfberichte über zerstörungsfreie Prüfverfahren, einschließlich radiografischer Filme;
- Prüfberichte über zerstörende Prüfungen (z. B. Arbeitsprüfungen);
- Berichte über während der Herstellung aufgetretene Mängel oder Abweichungen;
- Daten zur Vorbereitung der Bauteile bei der Herstellung (z. B. Formen, Abkanten/Anfasen);
- Qualifikationsnachweis über Arbeitsverfahren der dauerhaften Werkstoffverbindungen;
Diese Dokumente sollen für die Schlussprüfung zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob diese Prüfung vom Hersteller, der Betreiberprüfstelle oder der notifizierten Stelle durchgeführt wird.