Die Definition in Artikel 2 Nr. 13 umfasst auch andere dauerhafte Werkstoffverbindungen, durch z. B. Löten, Schweißlöten, Aufweiten, Kleben, Frettage oder Nieten.
Daher gelten die Anforderungen der Ziff. 3.1.2 und 3.1.3 auch für solche Verbindungen.
Anmerkung
Lösbare Expansionsvorrichtungen (z. B. Expansionsstopfen zum Abdichten von Wärmetauscherrohren) erfordern für ihre Abtrennung keine zerstörende Verfahren und sind daher keine dauerhaften Werkstoffverbindungen.