Die entsprechenden harmonisierten Normen sind
- die spezifischen harmonisierten unterstützenden Normen vorbehaltlich der Prüfung der Eignung für das zu fertigende Gerät
oder
- die zutreffenden harmonisierten Produktnormen.
In beiden Fällen sind die zutreffenden Anforderungen des Anhangs I Nr. 3.1.2 der DGRL durch die Norm abzudecken und diese Bestimmungen sind im Anhang ZA der einzelnen Normen in Bezug zu nehmen.