Nein.
Gemäß Anhang I Nr. 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für das ZfP- oder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller die Prüfungen im Unterauftrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.