Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, muss sich der Hersteller auf ein vorhandenes Dokument (vorläufige zur Harmonisierung anstehende Norm, Fachdokument, Leitfaden, Dokument einer anerkannten unabhängigen Stelle/notifizierten Stelle, Betriebsunterlagen usw.) beziehen oder ein einschlägiges Dokument erstellen.
Ein solches Dokument muss zumindest Folgendes festlegen:
- die grundlegenden Parameter für das Verfahren, die die Eigenschaften der dauerhaften Verbindungen beeinflussen können;
- Kontrollen und Prüfungen, die zur Qualifikation des Verfahrens durchzuführen sind;
- Abnahmekriterien;
- Geltungsbereich.
Anmerkung
Die Richtlinie besagt, „die Eigenschaften der dauerhaften Verbindungen haben den für die zu verbindenden Werkstoffe spezifizierten Mindesteigenschaften zu entsprechen, es sei denn, bei den Konstruktionsberechnungen werden eigens andere Werte für entsprechende Eigenschaften berücksichtigt.“
Siehe auch Leitlinie F-01.
Bei Schweißverfahren siehe Leitlinie F-12.