Ja.
ZfP-Personal, das nach anderen als den harmonisierten Normen zertifiziert wurde, kann von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zugelassen werden, sofern die Zulassungskriterien, die denen der harmonisierten Normen gleichwertig sind, erfüllt wurden, und dass der Geltungsbereich der Zertifizierung für die Prüfung dauerhafter Verbindungen in Druckgeräten einschlägig ist.
Eine anerkannte unabhängige Prüfstelle kann Teile ihrer Arbeit im Unterauftrag vergeben, bleibt aber voll verantwortlich und erteilt die Zulassung. Die Zulassung des Personals muss durch eine anerkannte unabhängige Prüfstelle auf individueller Basis erfolgen.
Anmerkung
Die Zulassung einer Person nur aufgrund eines Zertifikats, das von einer anderen Stelle ausgestellt wurde, die keine vertragliche Bindung mit der anerkannten unabhängigen Prüfstelle hat, erfüllt die Anforderung der Druckgeräterichtlinie nicht.