Ja,
wenn die Schweißverbindung ein druckbedingtes Risiko auf das drucktragende Bauteil ausüben kann.
Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern:
- Schweißen einer Hebeöse an einer drucktragenden Kammer,
- Schweißen einer Halterung an einem Ventilkörper;
- Schweißen von Verstärkungsblechen für Stutzen;
- Reparatur durch Schweißen an einem Druckraum bevor das Gerät in den Verkehr gebracht wird;
- Große Schweißung an einem Gussstück während der Herstellung.
Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern, außer wenn die Gefahrenanalyse zeigt, dass kein druckbedingtes Risiko besteht:
- Kleine Schweißung an einem Gussstück während der Herstellung;
- Schweißplattieren einer Rohrplatte;
- Auftragschweißung an einem Druckraum (Korrosionsschutz, Verschleißschutz …).