Ja,
im Allgemeinen müssen auch die Werte für die Kerbschlagarbeit die angegebenen Mindesteigenschaften der miteinander verbundenen Werkstoffe erfüllen.
Anhang I Nr. 4.1 a) bezieht sich auf Nr. 7.5 in Bezug auf spezifische Anforderungen an Werkstoffe. Um eine ausreichende Duktilität für Stahl zu erreichen, muss die Kerbschlagarbeit bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur mindestens 27 J betragen.
Abweichende Werte sind zulässig, wenn dies durch konstruktive Lösung gerechtfertigt ist.