Worauf bezieht sich die Formulierung „das in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde“ im dritten Absatz von Nr. 4.3 in Anhang I?
Antwort:
Es ist das Qualitäts(sicherungs)system des Werkstoffherstellers, dass in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen werden muss (und nicht die zuständige Stelle).