Die Teile von Verschraubungen (Schrauben, Muttern, Bolzen etc.) sind Verbindungselemente.
Wenn diese Teile zur Druckfestigkeit beitragen, müssen ihre Werkstoffe die entsprechenden Anforderungen von Anhang I Nr. 4 erfüllen.
Was Anhang I Nr. 4.3 anbelangt, gilt eine Verschraubung nicht als eines der wichtigsten drucktragenden Teile, es sei denn, dass ein Versagen der Verschraubung zu einer plötzlichen Freisetzung der Druckenergie führen würde.
Werden Verschraubungen verwendet als
- eines der wichtigsten drucktragenden Teile, so ist eine Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte erforderlich (sofern das Druckgerät selbst nicht in die Kategorie I fällt),
- drucktragende Teile, so genügt ein Werkszeugnis,
- nicht-drucktragende Teile, so genügt eine Werksbescheinigung der Übereinstimmung mit der Bestellung (siehe Leitlinie G-05).