Nein.
Begründung
Die DGRL fordert nicht, dass diese Werkstoffe die Anforderung des Anhangs I Nr. 4.2b erfüllen müssen.
Anmerkung
Die Verbindungselemente, auf die in der Leitlinie G-08 verwiesen wird (Teile von Verschraubungen), sind keine Werkstoffe für dauerhafte Werkstoffverbindungen.