Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

  1. Die Philosophie des nachstehend dargestellten Ansatzes bezieht, die vom Hersteller durchgeführte Gefahrenanalyse mit ein, und zwar in Bezug auf die Zähigkeit, die bei den bekannten Versagensarten (z. B. Sprödbruch) des fertigen Druckgerät erforderlich ist.
  2. Die Ausnahme betrifft „duktile Werkstoffe, die unter den vorhersehbaren Bedingungen, denen das Gerät ausgesetzt sein wird, keinem Übergang vom Zäh- zum Sprödbruch unterliegen“.

    Beispiele für solche Werkstoffe sind: austenitische rostfreie Stähle. Einige Konstruktionsregelwerke enthalten spezifische Regelungen für das Vermeiden von Sprödbruch, die die absehbaren oder tatsächliche Betriebsbedingungen berücksichtigen, wie z. B. Werkstoffdicke, Temperaturen etc. Wenn die Anwendung dieser Regelungen darauf hinweist, dass der Werkstoff sich nicht spröde verhalten wird und wenn alle Aspekte des gewählten Konstruktionsregelwerks beachtet wurden, besteht ausreichendes Vertrauen in das Verhalten des Werkstoffs in dem Sinne, dass keine spezifizierten Kerbschlagarbeitswerte für den Werkstoff verlangt werden müssen. Wenn diese Konstruktionsregelwerke angewendet werden, müssen auch andere Punkte berücksichtigt werden (siehe nachstehende Nr. 3).
  3. Die Begründung für den Verzicht der Angabe von spezifizierten Kerbschlagarbeitswerten muss auf der ungünstigsten denkbaren Kombination aller Elemente der Spezifikation für die Stahlsorte beruhen, wie z. B.:
    • der vollständigen zulässigen Bandbreite der chemischen Analyse,
    • den Grenzwerten der mechanischen Eigenschaften,

      wie sie in der Spezifikation dokumentiert und zugelassen wurden und darf nicht auf Werten der tatsächlichen Werkstofflieferungen beruhen.

      Die Konsequenz der ungünstigsten Kombination der chemischen Zusammensetzung muss berücksichtigt werden, da die spezifizierte Bandbreite der chemischen Analyse bei einigen Werkstoffen zu Sprödbruchverhalten führen könnte. Ggf. könnten diese Werkstoffe akzeptiert werden, wenn die chemische Zusammensetzung und die mechanischen Eigenschaften in der Bestellung und in der Werkstoffeinzelbegutachtung so weit eingeschränkt werden, dass es aus Erfahrung nicht zu Sprödbruch führen kann.

      Hierzu zählen zum Beispiel das Verhältnis von Mangan zu Kohlenstoff, der Kohlenstoff-, Schwefel-, Phosphorgehalt und das Verhältnis von Aluminium zu Stickstoff.

      Andere Einschränkungen könnten sein:
      – Vermeidung von intermetallischen Phasen,
      – Vermeidung großer Korngrößen,
      – Beschränkung der mechanischen Eigenschaften.

      Hersteller und notifizierte Stellen müssen nachweisen, dass sie solche Faktoren bei der Erstellung der erforderlichen Werkstoffeinzelgutachten (PMA) berücksichtigt haben.
  4. Darüber hinaus müssen nachfolgende Herstellungsverfahren, die die Kerbschlageigenschaften des Werkstoffs beeinträchtigen könnten, bei der o. a. Begutachtung berücksichtigt werden.

    Die Beachtung aller Regeln des Konstruktionsregelwerks sollte im Allgemeinen sicherstellen, dass diese Anforderung erfüllt wird; allerdings können auch zusätzliche Anforderungen notwendig werden, um sicherzustellen, dass alle einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt worden sind.

    Beispiele: Formen, Wärmebehandlung, Schweißen
  5. Bestätigungsprüfungen spezifizierter Kerbschlagsarbeitswerte können in den Fällen entbehrlich sein, wo kein Zweifel daran besteht, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an ausreichende Zähigkeit zur Vermeidung von Sprödbruch eingehalten werden.

    Beispiele: die meisten austenitischen rostfreien Stähle.

Begründung
Die Werte der Kerbschlagarbeit sind die typischste Form der Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderung an ausreichende Zähigkeit, die in Anhang I Nr. 4.1 a) spezifiziert wird.

Obwohl die Kerbschlagzähigkeitsprüfung von Werkstoffen die allgemein akzeptierte Vorgehensweise ist, um nachzuweisen, dass Werkstoffe die spezifizierte Mindestzähigkeit besitzen, ist dies nicht der einzige Weg.

Beispiele: Beschränkungen der Betriebstemperatur, Bruchmechanik.

Anmerkung 1
Alle harmonisierten europäischen Stahlnormen enthalten spezifizierte Kerbschlagsarbeitskennwerte.

Anmerkung 2
Eine „Historie der sicheren Verwendung“ allein kann die Notwendigkeit der Spezifizierung von Kerbschlagsarbeitskennwerte nicht ersetzen. Dieser Begriff ist untrennbar verbunden mit einem bestimmten Regelwerk, einer Reihe von Sicherheitsfaktoren und einer Sicherheitsphilosophie und kann daher nicht unbedingt auf ein(e) andere(s) Sicherheitsphilosophie/-konzept übertragen werden.

Die Beachtung der Anforderungen eines etablierten Konstruktionsregelwerks allein ist noch nicht gleichbedeutend mit der „Konformitätsvermutung“, und eine einfache Behauptung des Herstellers, dass er „das spezifizierte Regelwerk eingehalten hat“, ist an sich noch keine Begründung. Etablierte Regelwerke dürfen als Grundlage für die Einhaltung der wesentlichen Sicherheitsanforderungen verwendet werden; allerdings ist es notwendig, die Anforderungen des ausgewählten Regelwerks mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen zu vergleichen und eventuelle Abweichungen zu ermitteln und zu berücksichtigen. Dies erfordert von denjenigen, die das Regelwerk anwenden, ein gutes Verständnis der mit dem Regelwerk verbundenen Grundsätze und nicht die mechanische Anwendung von Regeln.

Anmerkung 3
Der Ausdruck „Gefahrenanalyse“ bezieht sich auf Anhang I, Vorbemerkung 3.
Siehe auch Leitlinie H-04.