Gemäß Anhang I Nr. 3.2.2 müssen Druckgeräte im Zuge der Abnahme einer Druckfestigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Druckfestigkeitsprüfung soll in der Regel in Form eines hydrostatischen Druckversuchs durchgeführt werden. Sofern dies nicht möglich oder nachteilig ist, sind andere Verfahren zulässig.
Für den hydrostatischen Druckversuch muss ein Druckwert gewählt werden, der eine Prüfung der Druckfestigkeit des Druckgeräts unter gebührender Beachtung der vorgegebenen Sicherheitsfaktoren gewährleistet, ohne das Druckgerät zu beschädigen. Anhang I Nr. 7.4 sieht zusätzliche Formeln vor, die nur unter gebührender Beachtung der vorstehend beschriebenen allgemeinen Kriterien (Anhang I, Nr. 3.2.2) angewandt werden können. Die Formeln in Anhang I Nr. 7.4 sollten nicht nur bei Druckbehältern, sondern bei allen Druckgeräten in Betracht gezogen werden.