Wenn Druckgeräte in Verkehr gebracht werden, muss der Hersteller gemäß DGRL sicherstellen, dass eine Betriebsanleitung beiliegt, die bestimmte Sicherheitsinformationen enthält; diese Informationen sind obligatorisch.
Zusätzliche Informationen können vom Benutzer angefordert oder vom Hersteller empfohlen und im Rahmen der Bestellung oder des Vertrags vereinbart werden; diese Informationen sind keine DGRL-Anforderung und daher optional. Im Folgenden werden beide Arten von Informationen erläutert.
Folgendes wird gemäß DGRL gefordert:
- Neben der CE-Kennzeichnung die Angaben gemäß Nr. 3.3 a), b) und c)
- Anleitungen zur Montage, Inbetriebnahme, Verwendung und Wartung gemäß Nr. 3.4 a), die, soweit für das Druckgerät relevant, mit folgendem Inhalt:
- sichere Betriebsgrenzen und Konstruktionsgrundlagen (einschließlich zu erwartender Betriebs- und angenommener Konstruktionsbedingungen, geplante Lebensdauer, verwendete Konstruktionsregelwerke, Verbindungskoeffizienten und Korrosionszuschläge)
- Entwurfsmerkmale, die für die Lebensdauer des Druckgeräts nach Nr. 2.2.3 b) letzter Gedankenstrich relevant sind
- Restgefahren, die sich aus einer vorhersehbaren unsachgemäßen Verwendung ergeben könnten und nicht durch konstruktive Maßnahmen oder Schutzmaßnahmen gemäß Nr. 1.3, 3.3 c) und 3.4 c) abgewendet werden
- technische Dokumente, Zeichnungen und Diagramme, die für ein vollständiges Verständnis dieser Anleitung gemäß Nr. 3.4 b) erforderlich sind
- Informationen über austauschbare Teile, z. B. nach Nr. 2.7
Anmerkung 1
Wenn eine Baugruppe von Druckgeräten eine Reihe von verschiedenen PS umfasst, ist es akzeptabel, diese unterschiedlichen PS nicht auf der Kennzeichnung der Baugruppe anzugeben. Sie müssen aber mit anderen geeigneten Mitteln angegeben werden, z. B. in einem Übersichtsplan, der der Betriebsanleitung beiliegt.
Anmerkung 2
Unbeschadet Nr. 3.4 a) können weitere, von der DGRL nicht geforderte Informationen durch eine vertragliche Vereinbarung aufgenommen werden, wie z. B.: Gefahrenanalyse, Werkstoffprüfbescheinigungen, detaillierte Konstruktionsberechnungen, Bestandszeichnungen, Aufzeichnungen zur Wärmebehandlung, Schweißprotokolle, ZfP-Ergebnisse, Ergebnisse der Maßprüfung, vollständige Aufzeichnungen der Druckprüfung, Details und Ergebnisse von Sonderprüfungen, Einzelheiten zu korrektiven Reparaturen oder Änderungen, vollständige Dokumentation aller vorgenommenen Zugeständnisse.