Die Festigkeit der Fundamente gehört nicht zu den Details, die von den notifizierten Stellen in den Modulen B Baumusterprüfung (Entwurfsmuster), G etc. zu prüfen sind. Jedoch ist der Hersteller durch Nr. 3.4 des Anhangs I der DGRL verpflichtet, die maßgeblichen Informationen (Stützkräfte etc.) zu liefern, sodass die für die Montage der Druckgeräte zuständige Stelle den Unterbau entsprechend auslegen kann. (siehe Anhang I Nr. 2.2.1).
Anmerkung
Diese Information sollte auch dem Betreiber mit ‚Ausführungs‘-Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, siehe Leitlinie H-03.