Nein.
Für Druckgeräte, die in Losen oder Serien gefertigt werden (wie z. B. tragbare Feuerlöscher oder Ventile) können sich die Angaben, die eine Identifizierung erlauben, auf die Los- oder Seriennummer beschränken. Die Angabe einer individuellen Fabrikationsnummer auf jedem Druckgerät ist nicht immer erforderlich.
Anmerkung
- Wenn eine nationale Behörde die Schutzklausel anwendet, so betrifft diese Entscheidung alle Produkte, die zu demselben Los oder derselben Serie gehören. Wenn ein Hersteller Produkte aus dem Verkehr zieht, die den Anforderungen nicht entsprechen oder fehlerhaft sind, so betrifft dies auch alle Produkte, die zu demselben Los oder derselben Serie gehören.
- Eine ausreichende Identifikation gemäß der Art des Druckgeräts muss gegeben sein.