Alle Druckgeräte müssen mit dem maximal zulässigen Druck PS gekennzeichnet sein, es sei denn, dies könnte für eine sichere Verwendung irreführend sein (siehe z. B. PED-Leitlinie H-18 für Flaschen für Atemschutzgeräte).
Abhängig von der Art des Druckgeräts, den Betriebsbedingungen und den Ergebnissen der Gefahrenanalyse, können andere wesentliche maximal/minimal zulässige Grenzwerte oder Kombinationen davon vorliegen, wie z. B.
- maximal oder minimal zulässige Temperatur;
- maximaler oder minimaler Füllstand
Anmerkung
Weitere Informationen können erforderlich sein (siehe DGRL Anhang I Nr. 3.3. b) und c).