Es kann nur für das Druckgerät insgesamt eine Konformitätsbewertung vorgenommen werden und es ist auch nur eine CE-Kennzeichnung anzubringen, vorzugsweise auf dem Bestandteil, von dem nicht anzunehmen ist, dass es ausgetauscht werden muss.
Die Bestandteile eines solchen Druckgeräts, die getrennt, z. B. als Ersatzteile, verkauft werden können, sollten mit einer Kennzeichnung versehen sein, die ihre eindeutige Identifizierung ermöglicht. Sie dürfen aber keine CE-Kennzeichnung zusätzlich zur Kennzeichnung des gesamten Druckgeräts tragen.
Die Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung müssen die Bauteile, aus denen das Druckgerät besteht, in angemessener Weise beschreiben.
Die Betriebsanleitung muss ggf. die Liste der Ersatzteile nennen und anzugeben, wie sie zu identifizieren sind und insbesondere, wie ihre Kennzeichnung lautet.
Siehe dazu auch „Leitlinien“ A-22; A-47 und D-11.
Anmerkung
Ein Beispiel wäre ein Schnellkochtopf bestehend aus Behälter und Deckel.