Ist die Zulassung eines Werkstoffherstellers Teil des europäischen Werkstoffzulassungsverfahrens für „Werkstoffe, deren Verwendung vor dem 29. November 1999 als sicher befunden wurde“?
Antwort:
Nein, der Zweck der europäischen Werkstoffzulassung besteht darin, die Übereinstimmung von Werkstofftypen mit den entsprechenden Anforderungen der Richtlinie zu zertifizieren, und nicht darin, einen Werkstoffhersteller zuzulassen.