Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die ausschließlich für bestimmte, unter Artikel 4 Abs. 3 der DGRL fallende Druckgeräte oder Baugruppen hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, dürfen nicht die CE Kennzeichnung nach der DGRL tragen (siehe jedoch Anmerkung 2).

Ferner werden Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die ausschließlich für nicht unter die DGRL fallende Geräte bestimmt sind, ebenfalls nicht von der DGRL erfasst.

Auch Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die unter die DGRL fallen und von einer Betreiberprüfstelle bewertet werden, dürfen nicht die CE Kennzeichnung tragen.

Anmerkung 1
Die spezifische Verwendung ist vom Hersteller des Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion in der Betriebsanleitung klar anzugeben.

Anmerkung 2
Damit wird die Verwendung eines CE-gekennzeichneten Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion bei einem Gerät im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 nicht ausgeschlossen.