Nicht unbedingt.
Der Hersteller ist immer für die Anwendung aller maßgeblichen Verfahren und Techniken verantwortlich, unabhängig davon, ob sie in der Norm angeführt werden oder nicht, um die Anforderung des Artikels 4 Abs. 3 zu erfüllen.
Normen und andere technische Regelwerke sind in diesem Zusammenhang hilfreiche Referenzen. Vgl. auch Leitlinie I-01.