Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Die DGRL gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Übersetzung zu verlangen und folglich auch restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird. Hersteller, Händler und Importeure sollten sich über diese Anforderung im Klaren sein.

Wenn die nationalen Rechtsvorschriften eine Übersetzung verlangen, muss dem entsprochen werden. Wenn das Druckgerät nicht im Mitgliedstaat des Endbenutzers auf dem Markt bereitgestellt wird, muss die Person, die das Druckgerät in die Sprachregion einführt (z. B. der Importeur, Händler oder Hersteller einer Baugruppe, die ein solches Druckgerät umfasst), dafür sorgen, dass diese Anforderung erfüllt wird.

Bei Druckgeräten, die speziell für einen bestimmten Endbenutzer hergestellt werden und die Gegenstand eines Vertrages zwischen Lieferant und Endbenutzer sind, kann unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften vertraglich vereinbart werden, wer die Übersetzung(en) übernehmen soll.