Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgeräterichtlinie

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Die Konformitätserklärung für Baugruppen muss eine Beschreibung aller Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie für jedes einzelne Druckgerät das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren enthalten.

Anmerkung
Diese Beschreibung umfasst die Identifizierung der Druckgeräte der Kategorien I bis IV.

Die übrigen Elemente, die bei der Bewertung des Zusammenbaus der Druckgeräte-Baugruppe berücksichtigt werden (einschließlich Druckgeräte nach Artikel 4 Abs. 3 oder Druckgeräte, die von der DGRL ausgenommen sind) sind ebenfalls als Teil dieser Baugruppe zu beschreiben.

Letztere Beschreibung kann durch Bezugnahme auf entsprechende Informationen in der Betriebsanleitung (z. B. Bauteillisten, Zeichnungen) erfolgen.

Siehe auch Leitlinie C-13

Siehe auch das Kapitel über die EU-Konformitätserklärung des „The Blue Guide on the implementation of EU product rules“.