Kann mit der Wasserdruckprüfung eine ausreichende „Dichtheit“ nachgewiesen werden?

Die Wasserdruckprüfung (Hydrostatische Druckprüfung) gemäß Anhang I Nr. 3.2.2 der Druckgeräterichtlinie wird im Rahmen der Schlussprüfung durchgeführt und soll in erster Linie den Nachweis einer ausreichenden Druckfestigkeit des Druckgerätes bzw. Bauteils erbringen (Druckfestigkeitsprüfung). Diese Druckprüfung wird unabhängig vom später verwendeten Fluid (Gas oder Flüssigkeit) in der Regel mit Wasser (ggf. mit anderen Flüssigkeiten) durchgeführt (hydrostatische […]