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Frage:

Welche Konformitätsbewertungskategorie wird auf Behälter mit einem Volumen ≤ 0,1 L angewendet?

Antwort:

Behälter, auf die in Artikel 4 verwiesen wird (Volumen > 0,1 L)Diagramm in Anhang IIKategorie
(Volumen ≤ 0,1 L)
Abs.1.(a) (i) erster Anstrich1Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 200 bar beträgt, findet Artikel 4.3 Anwendung, anderenfalls siehe Begründung Nummer 3
Abs.1.(a) (i) zweiter Anstrich2Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 bar beträgt, findet Artikel 4.3 Anwendung, anderenfalls siehe Begründung Nummer 3
Abs.1. (a)(ii) erster Anstrich3Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 500 bar beträgt, findet Artikel 4.3 Anwendung, andernfalls siehe Begründung Nummer 3
Abs.1.(a)(ii) zweiter Anstrich4Wenn der maximal zulässige Druck ≤ 1000 bar beträgt, findet Artikel 4.3 Anwendung, andernfalls siehe Begründung Nummer 3

Begründung:

  1. Die Konformitätsbewertungskategorie für Behälter, die ein Volumen ≤ 0,1 L haben, können nicht mit Hilfe der Diagramme 1, 2, 3 und 4 ermittelt werden, weil die Diagramme nicht für Volumen unter 0,1 L ausgelegt sind. Artikel 4 Abs. 1 kann jedoch zusammen mit Artikel 4. Abs 3 verwendet werden, um festzulegen, welche Behälter den wesentlichen Sicherheitsanforderungen genügen müssen und welche nach der Maßgabe von guter Ingenieurspraxis (Sound Engineering Practice) eines Mitgliedstaats konstruiert und hergestellt werden müssen.
  2. Wenn ein Behälter ein Volumen ≤ 0,1 L hat und der maximal zulässige Druck oberhalb der Grenzwerte in Artikel 3.1 liegt, müssen die Behälter die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen.
  3. Wenn in den Diagrammen des Anhanges II für die Konformitätsbewertung der Behälter in Punkt 2 spezifische Angaben fehlen, kann der Hersteller jedes Modul oder jede einzelne Kombination von Modulen aus Absatz 1 des Anhangs II wählen.