Frage:
Was ist ein druckhaltendes Ausrüstungsteil?
Antwort:
Gemäß der Definition (s. Artikel 2 Ziff. 5) sind „druckhaltende Ausrüstungsteile“ Einrichtungen mit einer Betriebsfunktion, die ein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen – d. h., das Gerät verfügt nicht nur über die Funktion „druckhaltend“, sondern auch über eine zusätzliche Funktion.
Das druckhaltende Ausrüstungsteil kann z. B. durch Verschrauben, Hart- oder Weichlöten oder Schweißen mit anderen Druckgeräten verbunden sein. Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil verfügt über eine spezifische Betriebsfunktion (oder-funktionen), die z. B. folgende sein können: Messen, Änderung der Strömungseigenschaften eines Fluides, Probeentnahme, Filtern oder Entgasen. Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil hat nicht unbedingt bewegliche Teile.
Typische Beispiele für druckhaltende Ausrüstungsteile sind:
- Ventile,
- Druckregler,
- Messkammern,
- Manometer,
- Wasserstandsanzeigen,
- Filter,
- Dehnungsausgleicher,
- Kompensatoren,
- Sammler und
- Verteiler
Die folgenden Geräte sind keine druckhaltenden Ausrüstungsteile:
- Sicherheitsventil (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion)
- Verschlussdeckel, Stutzen, Dichtungen, Flansche und Schrauben (Bauteile eines Druckgeräts)
- Schaugläser mit ihrer Halterung (Bauteile eines Druckgeräts)
- Formstücke oder ähnliche Rohrverbindungsteile (Rohrbauteile).
Akzeptiert von der Arbeitsgruppe WGP: 08.01.2016